Unter dem Begriff Haushaltsauflösung versteht man die Räumung einer Wohnung einschließlich der dazugehörigen Nebenräume wie Balkon, Keller, Dachboden. Man räumt vom Hausrat des Wohnungsinhabers. Meist ist diese Räumung damit verbunden, dass der Wohnungsinhaber danach keinen eigenen Haushalt mehr führt.
In der Volkswirtschaftslehre und in der amtlichen Statistik, stellt eine Haushaltsauflösung eine verringerung der Zahl der Privathaushalte dar.
Als Entrümpelung wird die Haushaltsauflösung auch bezeichnet, wenn wertlose oder unbrauchbare Objekte hiervon betroffen sind.
Die Gründen für eine Auflösung des Haushalts sind unterschiedlich:
- Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
- Antritt einer längeren Freiheitsstrafe
- Umzug in ein Pflegeheim
- Auswanderung
- Todesfall
- Andere Gründe
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